Ein Gebiet innerhalb eines Landes (Hafen, Flughafen, Lager oder designierter Bereich), der als außerhalb des Zollgebiets gilt.
Importeure dürfen daher Waren ausländischen Ursprungs in so eine Zone ohne Zahlung von Zöllen und Abgaben einliefern. Dies hängt jedoch immer von möglicher Bearbeitung, Umladung oder Wiederausfuhr ab.
Vor Jahren, als die Zolltarife noch wesentlich höher waren, gab es viele florierende Freizonen. Es gibt immer noch Freizonen in Hauptstädten, Transportkreuzungen und großen Seehäfen, doch ihre Anzahl und Bedeutung ist in den letzten Jahren aufgrund der Senkung der Tarife stark zurückgegangen.
Freizonen sind auch als „Freihäfen“, „Freilager“ und „Freihandelszonen“ bekannt.