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LKW Maut

LKW Maut (Road Tax) Österreich

Am 1. Jänner 2004 wurde in Österreich die fahrleistungsabhängige LKW-Maut für das hochrangige Straßennetz eingeführt. Betroffen sind alle Straßengüterverkehrsfahrzeuge mit über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht.

Die gesetzlichen Grundlagen sind:
  • Bundesstraßenmautgesetz vom 16.7.2002
  • Mauttarif Verordnung vom 5.11.2002
  • Mautstreckenausnahme Verordnung vom 20.12.2002
  • Mauttarif Verordnung vom 21.6.2007
  • Mauttarif Verordnung vom 10.4.2008
  • Mautverordnung 2011 vom 31.12.2011
Bestehende Sondermauten werden auch weiterhin erhoben.

Die LKW-Maut hat den Charakter einer Distanzsteuer. Deshalb können wir trotz aller Anstrengungen zur Transportoptimierung die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten nicht selbst tragen.

DHL Freight

In diesen Bereichen erheben wir ab 1. Jänner 2004 einen LKW-Maut Zuschlag für alle Sammel- und Komplettladungen, die in Österreich transportiert werden.

Road Tax für Deutschland und Transit Länder

Am 1. Jänner 2005 wurde die LKW-Maut als staatliche Gebühr deutschlandweit auf allen Autobahnen eingeführt. Betroffen sind alle Straßengüterverkehrsfahrzeuge mit über 12t höchstzulässigem Gesamtgewicht. Die gesetzliche Grundlage ist das Autobahnmautgesetz, das am 12.4.2002 in Kraft getreten ist.

Auch in anderen Ländern wie z.B. Schweiz oder Tschechien wurde eine leistungsabhängige LKW Maut für das hochrangige Straßennetz eingeführt.

Road Freight - Stückgut, Teil- und Komplettladungen
Im Bereich DHL Freight erheben wir seit 1.Januar 2005 einen LKW-Maut Zuschlag für alle Road Freight Transporte nach Deutschland und in die folgenden Transitländer:

Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, UK, Irland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Tschechien, Polen, Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark

Mauttabellen DHL Freight:

Die Berechnung der Maut basiert auf:
  • den gefahrenen Kilometern auf mautpflichtigen Straßen
  • der Achsenanzahl
  • der Schadstoffklasse des Fahrzeuges
Die zusätzlichen Mautkosten können trotz aller Transportoptimierungsanstrengungen nicht durch die Transportpreise kompensiert werden.
Mautanpassung in Österreich ab 01. Januar 2012

Mit dem Bundesgesetzblatt Teil II vom 21.12.2011 tritt die 436. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifverordnung 2011) in Kraft.

Ab 2012 werden zwei Neuerungen umgesetzt:
  • Es wird für EURO 6-Fahrzeuge eine neue zusätzliche Tarifgruppe geschaffen;
  • Auf der Inntalautobahn (A12) wird zwischen Kufstein und Innsbruck ein Mautaufschlag in der Höhe von 10 % verrechnet.
Mauttarife/Roadpricing 2012

EmissionsklasseGeltender TarifNeuer Tarif ab 1.1.2012Erhöhung in %
EURO VI14,614,5- 0,685 %
EEV14,615,02,740 %
EURO IV - V15,616,55,769 %
EURO 0 - III17,818,75,056 %

Die Mauttarife werden durchschnittlich um ca. 2,8 % erhöht (EEV + 2,74 %).

Allerdings werden die umweltfreundlichen LKW mit EURO-4 und EURO-5 Motor mit 5,769 % besonders stark belastet, weil sie in eine „schlechtere“ Mautkategorie umgestuft werden. Praktisch bedeutet das, eine Erhöhung der Mautkosten bezogen auf den vorhandenen Fuhrparkmix von 5,4 %.
Mautgebühren-Tabellen
Untenstehend finden Sie die aktuellen Mautgebühren-Tabellen im PDF-Format.
Die emissionsklassenabhängige Bemautung betrifft alle Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t hzG und gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen.