Die folgenden Waren brauchen nicht vorangemeldet werden:a) Fleisch-, Hühner- und Eierprodukte, die der ausschließlichen Zuständigkeit des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) unterliegen und die Vorschriften und Bestimmungen des USDA erfüllen.
b) Lebensmittel, die von einer Privatperson in ihrem persönlichen Wohnort hergestellt und als persönliches Geschenk (d.h. ohne geschäftlichen Hintergrund) wiederum an eine Privatperson in den USA gesandt werden. Die FDA hat vor kurzem die Ausnahmen erweitert (bzw. ihren Ermessenspielraum gelockert), um alle persönlichen Sendungen von Lebensmitteln auszunehmen. Das sind Sendungen, die aus nichtkommerziellen Gründen von Privatperson an Privatperson versandt werden. Dazu gehören:
- Lebensmittel und Haushaltsartikel, einschließlich Artikel von militärischen, Zivil- und Regierungsstellen sowie diplomatische Transfers;
- Von einem Reisenden gekaufte Lebensmittel, die an die US-Adresse des Reisenden gesandt bzw. befördert werden;
- Geschenke, die in einem Geschäft gekauft und vom Käufer (und nicht vom Geschäft) versandt werden.
- In Diplomatengepäck enthaltene Lebensmittel.
Anmerkung: Nicht ausgenommen sind Sendungen von Kleinverkäufern oder Händlern an Privatpersonen. Für solche Sendungen ist eine Voranmeldung erforderlich. (Siehe auch „Präsentkorb“ weiter unten)
c) Lebensmittelproben unter einem Wert von 200 US-Dollar, die nicht zum Konsum gedacht sind, brauchen auch nicht vorangemeldet zu werden. Dazu zählen Sendungen, die eindeutig als Proben gekennzeichnet sind und an Lebensmittelhersteller oder Testlabors gesandt werden, nicht aber Sendungen an Einzelhändler oder Privatpersonen.
Die FDA hat die alleinige Autorität, die Bandbreite von Konsumwaren zu bestimmen. Weitere Informationen sind auf der FDA Website unter
www.fda.gov
angeführt.