Neue Beförderungsbedingungen für Lithium Batterien ab 01.01.2009
Im Zuge der alljährlichen Aktualisierung der Transportvorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern als Luftfracht ist es zu einigen Neuerungen gekommen, die auch Sie als unser Kunde möglicherweise betreffen werden.
Die Neuerungen der IATA-DGR werden jeweils zu Jahreswechsel veröffentlicht und haben OHNE Übergangsfrist gesetzliche Gültigkeit! Somit gelten seit 01.01.2009 unter anderem neue Transportvorschriften für die Beförderung von Lithium-Batterien.
Dies betrifft Packstücke, welche zum Beispiel Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, sowie jede Art von Lithium-basierten Batterien, Akkus oder Knopfzellen beinhalten.
Dies betrifft Packstücke, welche zum Beispiel Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, sowie jede Art von Lithium-basierten Batterien, Akkus oder Knopfzellen beinhalten.
Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen:
Die Sondervorschrift A45 der IATA-DGR, die bisher verwendet werden konnte, um Lithium-Batterien freigestellt (bedeutet: transporterleichtert, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen ohne Beachtung der ansonsten erforderlichen Gefahrgut-Transportvorschriften) befördern zu lassen, wurde in der 50. Ausgabe der IATA-DGR komplett gestrichen, und hat daher keine Gültigkeit mehr!
Transporterleichterungen können trotzdem in Anspruch genommen werden, doch haben sich die Bedingungen dafür teils erheblich geändert:
Transporterleichterungen können trotzdem in Anspruch genommen werden, doch haben sich die Bedingungen dafür teils erheblich geändert:

